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Detailergebnis zu DOK-Nr. 28769

Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen

Autoren F. Küster
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Verhandlungen der Gesellschaft für Ökologie (Freising-Weihenstephan 1979), Bd. VIII, (1980), S. 137-147, 5 B, 11 Q

Zur Durchsetzung von Straßenbaumaßnahmen ist es heute nahezu unumgänglich, den Landespflegerischen Fachbeitrag in einem möglichst frühen Planungsstadium anzusiedeln und diesen dann auch integralen Bestandteil des Fachplans Straße werden zu lassen. Das Spektrum des Landespflegerischen Fachbeitrages umfaßt u. a. die Umweltverträglichkeitsstudie, den Landschaftspflegerischen Begleitplan und den Landschaftspflegerischen Ausführungsplan. Schwerpunkt des Landespflegerischen Fachbeitrages ist zwangsläufig die Umweltverträglichkeitsstudie (oder -prüfung), da hier alle raumwirksamen Belange gleichrängige Berücksichtigung finden und die Akzente für eine optimale Linienführung und eine optimale Einbindung der zukünftigen Verkehrsverbindung in die Landschaft unter dem Gesichtspunkt "Sicherung eines funktionsfähigen Naturhaushaltes" gesetzt werden. Aber auch der Landschaftspflegerische Begleitplan zum Vor- oder Bauentwurf liefert einen wichtigen Beitrag zur Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Straßenplanung. Im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan werden die Vorgaben aus den vorhergegangenen Planungsstufen baureif gemacht. Vorgestellt werden das Ablaufschema sowie die Inhalte der einzelnen Planungsschritte des Landespflegerischen Fachbeitrages zur Straßenplanung.