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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80241

Merkblatt zur Qualitätssicherung bei der geotechnischen Erkundung, Teil 1: Empfehlungen für die Ausschreibung der Aufschlussverfahren: M QGeoE (Ausgabe 2024)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen
7.1 Baugrunderkundung; Untersuchung von Boden und Fels

Köln: FGSV Verlag, 2024, 80 S., 15 B, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 557/1) (R 2, Regelwerke). − ISBN 978-3-86446-389-1. − Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/m-qgeoe

Das Merkblatt gilt für den Verkehrswegebau, kann aber ebenso bei allen anderen Baumaßnahmen, die in Wechselwirkung mit dem Baugrund stehen, angewendet werden. Eine zutreffende Baugrundbeschreibung und Baugrundbeurteilung ist für die Vorbereitung und wirtschaftliche Ausführung von Baumaßnahmen unverzichtbar. Grundlage ist die geotechnische Erkundung, deren Qualität eine Schlüsselfunktion für erfolgreiches und wirtschaftliches Bauen zukommt. Das Merkblatt verdeutlicht dem Bauherrn, dem Planer und dem Sachverständigen für Geotechnik sowohl die Anforderungen an die Qualität von geotechnischen Erkundungen als auch die Eignung der Erkundungsverfahren für die jeweiligen Baugrundverhältnisse. Außerdem erläutert es die erforderliche Fachkompetenz der ausführenden Unternehmen und Personen. Das M QGeoE soll den Planer der Baugrunduntersuchungen bei der qualitätsorientierten Ausschreibung unterstützen. Qualitätskriterien für die Auswahl von Erkundungsunternehmen und -personal werden dargestellt. Die gebräuchlichen direkten und indirekten geotechnischen Aufschlussverfahren werden vorgestellt und hinsichtlich ihrer Eignung für die jeweilige Erkundungsaufgabe und Baugrundbeschaffenheit bewertet. Behandelt werden Entnahme, Behandlung, Transport und Aufbewahrung von Boden- und Felsproben. Mit der Herausgabe 2024 erfolgt die Überarbeitung und Anpassung des gleichnamigen Merkblatts von 2015 aufgrund der Fortschreibung von Normen und Regelwerken, die Basis der Bearbeitung der Ausschreibung von Aufschlussverfahren sind.