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Detailergebnis zu DOK-Nr. 80563

Wirkung und Akzeptanz des Bewohnerparkens: Analyse des Mobilitätsverhaltens von Beschäftigten am Beispiel der Polizei Hamburg

Autoren A. Krüger
J. Bremer
K. Jaschke
L. Hoffmann
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen

Planerin (2024) Nr. 2, S. 56-57, 1 B, 2 Q

Die Einführung von Bewohnerparkzonen als verkehrspolitische Maßnahme ist in Hamburg umstritten, insbesondere aufgrund der möglichen Auswirkungen auf Beschäftigte mit Arbeitsplatz innerhalb einer Bewohnerparkzone. Arbeitnehmerverbände wie die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisieren unter anderem, dass die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs insbesondere für Arbeitnehmer im Schichtdienst keine Alternative zum Pkw darstelle und bisher (Stand Dezember 2022) für Beschäftigte kritischer Infrastrukturen keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden könne. Im Studienprojekt Verkehrspolitische und -planerische Push-Maßnahmen am Beispiel Hamburg im Masterstudiengang Logistik, Infrastruktur und Mobilität an der Technischen Universität Hamburg wurde die Wirkung der Push-Maßnahme Bewohnerparken auf das Mobilitätsverhalten von Beschäftigten im Schichtdienst untersucht und Optionen zur Akzeptanzerhöhung geprüft. Als Push-Maßnahmen werden restriktive Maßnahmen verstanden, die das Mobilitätsverhalten beeinflussen und in Richtung Verkehrsverlagerung und -vermeidung wirken. Im Rahmen der Studie umfasst das Mobilitätsverhalten alle Entscheidungen, die hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl von Personen getroffen werden. Die rechtlichen Grundlagen des Bewohnerparkens, das als Instrument der Parkraumbewirtschaftung Bewohnenden innerstädtischer Quartiere ein Sonderparkrecht einräumt, regeln die Straßenverkehrsordnung und das Straßenverkehrsgesetz. Grundsätzlich dient Bewohnerparken dem Zweck der Minderung des Parkdrucks und der Vermeidung von Parksuchverkehren. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Polizeigewerkschaft Hamburg wurde eine Online-Befragung der Beschäftigten von sechs Hamburger Polizeikommissariaten durchgeführt, in deren Umfeld in den letzten Jahren neue Bewohnerparkzonen eingeführt wurden.