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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82592

Vom „vorindustriellen Zustand“ zum „guten Zustand“ – ökologische Referenzpunkte im Wandel?

Autoren M. Kloepfer
C. Binz
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht

UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 46 (2026) Nr. 2, S. 41-44, 35 Q

Der Beitrag untersucht die juristische und historische Bedeutung des „vorindustriellen Zustands“ als grundsätzlichen Referenzpunkt des Umweltrechts, insbesondere des Klimaschutzrechts. Er zeigt, dass dieser Bezugspunkt auf einer idealisierenden Vorstellung einer unberührten Natur von etwa 1850 beruht und rechtlich wie ökologisch nur schwer operationalisierbar ist. Stattdessen plädiert er für eine funktionale, resilienzorientierte Zieldefinition, die dynamische ökologische Realitäten besser abbilden kann und rechtlich überprüfbarer ist. Der „vorindustrielle Zustand“ ist eine Vorstellung, die im modernen Umweltrecht eine zentrale, aber gleichwohl ambivalente Rolle spielt. Insbesondere im Klimaschutz hat sie eine gewichtige, letztlich normsetzende Rolle: Das Pariser Klimaabkommen von 2015 verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, den globalen Temperaturanstieg „deutlich unter 2 Grad Celsius“ gegenüber dem „vorindustriellen Niveau“ zu begrenzen und zu halten. Die Bedeutung des „vorindustriellen Niveaus“ ist dabei freilich eher unklar, und zwar nicht nur in den normativen Texten wie dem Pariser Klimaschutzabkommen, sondern auch in der wissenschaftlichen Konkretisierung und in der praktischen Umsetzung. In der Praxis hat sich eine Orientierung an den klimatologischen Datenreihen ab 1850 eingebürgert. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren bereits erhebliche menschliche Einflüsse auf die Natur nachweisbar, zum Beispiel durch wachsende Abholzung, etwa für den Hausbau, Schiffbau, Bergbau sowie vor allem durch Landwirtschaft. Diese historische Realität steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zu einem in Teilen des Umweltrechts wirkmächtigen Narrativ: jenem der ökologischen „Unschuld“ vor der Industrialisierung im europäischen und nordamerikanischen Raum. Der „vorindustrielle Zustand“ wird implizit mit einer intakten, vom Menschen nur geringfügig beeinflussten Natur gleichgesetzt. Der Beitrag soll diese implizite Idealsetzung hinterfragen und Antworten darauf finden, ob der „vorindustrielle Zustand“ als juristischer Referenzpunkt überhaupt geeignet bzw. sinnvoll ist.