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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82628

Projekt AUTOGVZ – Autonomer LKW-Verkehr in der Hub-Logistik

Autoren K. Hartmann
T. Nobel
Sachgebiete 6.7.3 Automatisiertes und Autonomes Fahren
5.21 Straßengüterverkehr

Internationales Verkehrswesen 77 (2025) Nr. 4, S. 19-21, 2 B

Autonomes Fahren (SAE Level 4) ist für Anwendungen mit festen Strecken geeignet. Im Projekt AUTOGVZ (2025-2027) sollen bestehende Lkw-Verkehre im GVZ Bremen auf 3 km Strecke zwischen dem KV-Terminal und zwei Logistikzentren mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit automatisiert werden. Ein rechtskonformer Probebetrieb wird durchgeführt, der zeigen soll, dass etablierte Automationstechnologien eines KMU eine effiziente und wirtschaftliche Lösung für Hub-Transporte in Logistikgebieten darstellen. In diesem Artikel werden die ersten logistischen, technischen und rechtlichen Erkenntnisse vorgestellt. Autonomes Fahren hat sich von einem zukünftigen Mobilitätskonzept zu einer rasant voranschreitenden technologischen Realität entwickelt, welche die globale Mobilitätslandschaft revolutioniert. Innerhalb der letzten zehn Jahre haben Fortschritte in der Sensortechnologie, der Umweltwahrnehmung und der künstlichen Intelligenz leistungsfähigere Fahrerassistenzsysteme sowie hochautomatisierte bzw. autonome Fahrzeuge ermöglicht. Bezugnehmend auf die Klassifizierung der Society of Automotive Engineers (SAE) befindet sich die Branche derzeit in einem kontinuierlichen Übergang von der Teilautomatisierung (Level 2) über bedingte Automatisierungslösungen (Level 3) bis hin zu hoher oder Vollautomatisierung (Level 4 bzw. 5). In Deutschland wird laut einer Definition der BASt ab Level 4 von autonomen Fahrsystemen gesprochen. Während kommerzielle Level 4-Flotten bereits in den USA (z. B. Waymo) und China (z. B. Baidu Apollo, Pony.ai) eingesetzt werden, haben sich europäische Länder auf die regulatorische Standardisierung fokussiert und streben nun den Übergang vom Erprobungs- zum Regelbetrieb an. Die erste zugelassene Level 3-Funktion in Deutschland ist der Mercedes DRIVE PILOT, der aktuell mit einer Geschwindigkeit von bis zu 95 km/h auf der Autobahn betrieben werden darf.