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Wirkung von baulichen Maßnahmen in Tempo 30-Zonen
8533/5
IDN 704401
Forschungsstelle Arbeitsgruppe unabhängiger Stadt- und Verkehrsplaner (ARGUS), Braunschweig
Bearbeiter Collin, H.-J.
Rothfuchs, M.
Rothfuchs, K.
Sachau, R.
Auftraggeber Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Stand Abschluss: März 1991

Ziel der Untersuchung war es, kostengünstige bauliche Maßnahmen für Tempo 30-Zonen zu entwickeln und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dazu wurden Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in zwölf Tempo 30-Zonen in Herford untersucht. Diese konnten verschiedenen Gebietskategorien (z.B. Wohngebiet in Stadtrandlage mit Geschoßbau) zugeordnet werden, wobei zur zusätzlichen Klassifizierung die Straßenräume herangezogen wurden ( Unterteilung nach Fahrbahnbreite, Regelung des ruhenden Verkehrs, Baumpflanzungen, Art und Anordnung der Bebauung). Als bauliche Maßnahmen wurden Einengungen mit unterschiedlicher Form und Lage vorgesehen. Um abgesicherte Aussagen über deren Wirksamkeit machen zu können, wurden in den Gebieten Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrserhebungen vor und nach der Durchführung der baulichen Maßnahmen vorgenommen. Die in Tempo 30-Zonen üblichen Maßnahmen wie Rechts-vor-Links, Entfernung beschleunigender Markierungen und Verkehrsschildern, Aufhebung von Einbahnstraßen, Neuordnung des ruhenden Verkehrs und Aufhebung von Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen waren bereits durchgeführt. Als Maßnahmen wurden Inseln im Fahrbahnbereich (überfahrbar, Länge 5 m, Fahrbahnrestbreite = 3,5 m) oder zwei hintereinander liegende Plateau-Aufpflasterungen vorgesehen. Realisiert wurden wegen Finanzierungsschwierigkeiten nur zwei Maßnahmen. Infolge des Inseleinbaus kam es zu einem Rückgang der mittleren Fahrgeschwindigkeiten um 4 bis 7 km/h ( Restgeschwindigkeiten 32 bis 34 km/h). Die Kosten je Insel lagen bei 18.500 DM. Allgemein gültige Schlußfolgerungen stehen aus, da das Untersuchungsprogramm nur teilweise realisiert werden konnte.

Veröffentlichung