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0503 281
Anleitung zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen und Fallbeispiele dazu
8533/11
IDN 704293
Forschungsstelle Bergische Universität (GH) Wuppertal
Bearbeiter Ahrens, S.
Friedel, J.
Landskröner, K.
Auftraggeber Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Stand Abschluss: Dezember 1987

Im März 1985 wurde für fünf Jahre die "Verordnung über die versuchsweise Einführung einer Zonen-Geschwindigkeits- Beschränkung (Zonen-Geschwindigkeits-Verordnung)" eingeführt. Diese Regelung sieht, abweichend vom bisher geltenden Sichtbarkeits- Prinzip für Vorschriftszeichen, eine geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung im Innerortsbereich für sog. Zonen, d.h. "abgrenzbare Bereiche mit Straßen gleichartiger Merkmale" vor. Als Geschwindigkeitsbeschränkungen werden Tempo 20-, Tempo 30- und Tempo 40-Zonen mit 60 km/h-Beschränkung im tangierenden Vorbehaltsnetz vorgesehen. Eine Dokumentation von 25 Städten bzw. Gemeinden stellt beispielhaft die unterschiedliche Vorgehensweise bei der Auswahl, Einrichtung und Untersuchung der geschwindigkeitsbeschränkten Zonen dar und zeigt anhand von Fallbeispielen aus den Städten bzw. Gemeinden die Wirkungsweise der Regelung auf. Die in den Städten bzw. Gemeinden gesammelten positiven und negativen Erfahrungenwurden in der Dokumentation zu Empfehlungen zusammengefaßt und in dem gesonderten Bericht dargestellt.

Veröffentlichung