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Wirkungen von Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen in Ortschaften - Teil: Versuch Tempo 40/60 in Gemeinden des Landes Baden-Württemberg | |
8533/31 | |
IDN 0 | |
Forschungsstelle |
Dr. Bender + Stahl, Ingenieure für Straßen- und Verkehrsplanung und Schallschutz im Städtebau, Ludwigsburg |
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Bearbeiter | |
Auftraggeber |
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) |
Stand | Abschluss: Mai 1987 |
Im Rahmen des Versuchs "Tempo 40/60" in Gemeinden des Landes Baden-Württemberg ist vorgesehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Wohngebieten von derzeit 50 km/h auf 40 km/h zu senken und dafür auf geeigneten Verkehrsstraßen innerhalb der Ortslage die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h anzuheben. In 8 Modell- und 8 Vergleichsgebieten samt zugehörigen Verkehrsstraßen in insgesamt 9 Kommunen wurden u.a. verkehrstechnische Erhebungen mit Geschwindigkeitsmessungen, Erfassung der Parksituation und einer Dokumentation der verkehrlich relevanten Merkmale durchgeführt. In den Tempo 40-Zonen haben sich die mittleren Geschwindigkeiten aller gemessenen, unbehinderten Kraftfahrzeuge von 42,6 km/h auf 41,2 km/h verringert. In den Vergleichsgebieten wurde eine Zunahme von 43,2 km/h auf 43,9km/h festgestellt. Insgesamt betrug der zeitbereinigte Rückgang der mittleren Geschwindigkeit bei Anordnung von Tempo 40 in Wohngebieten 2,1 km/h. Eine positive Wirkung wurde am ehesten erzielt, wenn das Gebiet nicht zu groß (unter 30 ha) und leicht abgrenzbar (unter 5 Anbindungen an das übergeordnete Straßennetz) war. Die Geschwindigkeiten auf Straßen mit hohem Parkdruck, Rechts-vor-links-Vorfahrtregeln sowie geringer Querschnittsbreite gingen mehr zurück als auf anderen Straßen. Die Überschreitungshäufigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nimmt erheblich zu. Nach Anheben der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h haben die mittleren Geschwindigkeiten auf den Verkehrsstraßen in derselben Größenordnung zugenommen wie die Abnahme der Geschwindigkeit in den Tempo 40-Gebieten. Auf den Vergleichsstraßen konnten auch keine signifikanten Veränderungen festgestellt werden. Die Geschwindigkeitennahmen insbesondere auf Straßen, die gut ausgebaut sind, am Ortsrand liegen und nicht ausgebaut sind, zu, obwohl dort die mittleren Geschwindigkeiten bereits vorher über 60 km/h lagen. Auf Straßen im Ortskernbereich mit angrenzender Bebauung sowie im Einflußbereich von Grünen Wellen waren keine nennenswerten Geschwindigkeitszunahmen zu verzeichnen. |
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Veröffentlichung |