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Anruf-Nahverkehrs-Dienst (ANDI) - Evaluierung der ÖPNV- Modellversuche des Landes Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Verkehrsbedienung im ländlichen Raum
73.257/99
IDN 706119
Forschungsstelle Universität Osnabrück, Fachgebiet Geographie, Forschungsgruppe ÖPNV (Prof. Dr. J. Deiters)
Bearbeiter Predoehl, M.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bonn
Landkreis Daun/Eifel
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Rheinland-Pfalz, Mainz
Stand Abschluss: Juli 1991

Während der dreijährigen Probephase konnten Erfahrungen mit unterschiedlichen Einsatzformen von Taxen und Mietwagen zur bedarfsorientierten Ergänzung bzw. Verbesserung der Verkehrsbedienung der Fläche gewonnen werden. Die verschiedenen Versuche standen stets unter der Zielsetzung, in den zum Teil großen Bedienungslücken des Buslinienverkehrs eine flächendeckende, alle Siedlungseinheiten im Nahbereicherfassende öffentliche Verkehrsanbindung an das Zentrum zuschaffen, die vor allem auf die Bedürfnisse von Versorgungsaktivitäten ( Einkäufe, Arztbesuche, Behördengängen dgl.) ausgerichtet ist. Mit der Durchführung der Verkehre wurden Taxi- und Mietwagenunternehmen "vor Ort" beauftragt; besonderer Genehmigungen bedurfte es dazu nicht, denn die ANDI- Fahrten erfolgen gemäß § 49 PBefG (Mietwagenverkehr) in Verbindung mit § 59 a PBefG mit genehmigten Mietwagen (Pkw bzw. Kleinbusse). Bewährt haben sich im wesentlichen zwei Bedienungsformen. In Räumen schwacher Verkehrsnachfrage im Zielverkehr ländlicher Kleinzentren (Bevölkerungsdichte im Nahbereich unter 50 Einw./qkm) ist der Taxi- bzw.Mietwagenverkehr als reiner Bedarfsverkehr die bestangepaßte Bedienungsweise: An Werktagen zwischen 9 und 12 sowie 15 und 18 Uhr (Zeiten ohne Linienbusbedienung) können die Fahrzeuge wie ein Taxi, jedoch zum ÖPNV-Tarif, bestellt und benutzt werden. Der Zuschußbedarf beträgt etwa 1 DM je Beförderungsfall und Kilometer. Bei höherem Verkehrsaufkommen im Einzugsbereich eines Mittelzentrums kommt zur Schließung größerer Bedienungslücken des herkömmlichen Buslininverkehrsder Einsatz von Kleinbussen im sog. Richtungsbandbetrieb in Betracht; es handelt sich um eine Kombination von fahrplangebundenem Linienverkehr mit bedarfsgesteuerter Flächenbedienung. Ein Kostendeckungsgrad von 50 % konnte erreicht werden, was einem Zuschußbedarf von ca. 2,50 DM je Beförderungsfall (bei Fahrtweiten bis zu 15 km) entspricht.Eine Bedienungsweise in Anlehnung an die bundesweit bekannten AST-Verkehre hat sich demgegenüber nicht bewährt.

Veröffentlichung