0500 473 | |
Wirkungsanalyse und Bewertung der neuen Regelung im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe | |
82.115 | |
IDN 0 | |
Forschungsstelle |
RWTH Aachen, Institut für Psychologie (Prof. Dr. G. Debus) Universität Erfurt, Zentrum für Lehr-/Lern- und Bildungsforschung (ZLB) (Prof. Dr. E. Hany) Universität des Saarlandes, Fachrichtung Erziehungswissenschaft, Saarbrücken (Prof. Dr. R. Brünken) Universität Duisburg-Essen, Fachbereich Bildungswissenschaften (Prof. Dr. D. Leutner) |
---|---|
Bearbeiter |
Debus, G. Brünken, R. Leutner, D. Biermann, A. Skottke, E.-M. |
Auftraggeber |
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) |
Stand | Abschluss: Oktober 2007 |
Mit den Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe wurde 1986 in Deutschland ein umfassender Maßnahmenansatz zur Absenkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger- und Fahranfängerinnen eingeführt. Die Regelungen wurden mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum 1. Januar 1999 verschärft. In einem BASt-Projekt wurden die neuen Regelungen hinsichtlich ihrer Wirkung analysiert und bewertet. Ziel des vorliegenden Projekts war es, zusätzlich zu Erkenntnissen über die globale Wirkungsweise im Sinne einer Unfallreduktion durch die veränderten Regelungen, Verständnis über die internen Funktionen und die Wirkungsweise der Maßnahme sowie über international bewährte Maßnahmenansätze für junge Fahranfänger zu gewinnen. Daraus sollten Vorschläge für eine Optimierung der Fahrerlaubnis auf Probe-Regelungen erarbeitet werden, um das vorhandene Sicherheitspotenzial auszuschöpfen. Für eine Überprüfung der globalen Wirkungsweise wurden in einer ersten Studie (Pilotstudie) polizeiliche Unfalldaten junger Fahrer vor und nach Verschärfung der Maßnahme auf einen Unfall senkenden Effekt hin untersucht. In einer zweiten Studie wurde geprüft, inwieweit die Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe bei den Fahranfängern kognitiv repräsentiert sind und ob sie zur Handlungsregulation beitragen. Die längsschnittlich angelegte Hauptstudie diente dazu, die Wirkung der einzelnen Maßnahmen der neuen Fahrerlaubnis auf Probe im Rahmen eines Vorhersagemodells zu beschreiben, welches die Regelungen im Zusammenhang mit weiteren maßgeblichen Unfall verursachenden Faktoren hinsichtlich ihres Einflusses und ihrer Vorhersageleistung zeitlich zurückliegender sowie zukünftiger Unfälle überprüft. In der ersten Studie gelang es nicht, durch einen Vergleich polizeilicher Unfalldaten junger Fahrer vor und nach 1999 einen positiven Effekt im Sinne einer Reduktion der Anzahl der von jugendlichen Fahrern verursachten Unfälle nachzuweisen, ein globaler Effekt der Maßnahmenverschärfung ist somit nicht gegeben. Das Wissen junger Fahrer über die Fahrerlaubnis auf Probe-Regelungen scheint marginal zu sein, weiterhin dient es nicht zu einer Verhaltensregulierung im erwünschten Sinne, wie die Ergebnisse der Pilotstudie zeigen. Die Längsschnittstudie mit ca. 1 000 Schülerinnen und Schülern in der Probezeit zur Überprüfung des Vorhersagemodells zeigte, dass maßnahmenspezifische Faktoren kaum einen Beitrag zur Unfallvorhersage leisten. Die Daten deuten vielmehr daraufhin, dass sowohl Expertise- als auch Persönlichkeitsfaktoren Varianz hinsichtlich selbst berichteter Unfälle und Beinahe-Unfälle aufklären können. Bei Unfällen gilt dies jedoch nur retrospektiv, nicht prospektiv. Es wird diskutiert, inwieweit die Regelungen der Maßnahme Fahrerlaubnis auf Probe auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse optimiert werden können und inwieweit Maßnahmen, die eine Ausdehnung der Lernzeit unter protektiven Bedingungen anstreben, Potenzial haben, das Unfallrisiko zu senken. |
|
Veröffentlichung |