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Straßenlärm bei dichter Randbebauung - Untersuchungen zur reflexionsbedingten Pegelerhöhung - Überprüfung des Korrekturterms Drefl der RLS-90
3.467
IDN 708926
Forschungsstelle DataKustik GmbH
Bearbeiter Probst, W.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bonn
Stand Abschluss: Oktober 2012

Es sollte geprüft werden, ob der Zuschlag für Mehrfachreflexion nach RLS-90 auch unter Einbeziehung der neueren Berechnungstechniken den reflexionsbedingten Pegelanstieg in dichtbebauten Straßen richtig beschreibt. Ist dies nicht der Fall, so sollten Hinweise zur Verbesserung gegeben werden. Die Untersuchungen zeigen, dass der reflexionsbedingte Pegel zwar stark mit der Höhe des Immissionspunkts über Straßenniveau ansteigt, dass aber etwa die Hälfte des durch Reflexionen verursachten Pegelanstiegs durch die Einrechnung der 1. Reflexion bereits berücksichtigt wird. Der verbleibende und durch den Zuschlag D(Index refl) zu erledigende Teil ist im überwiegenden Teil der Fälle kleiner als 3 dB und wird, wie sich gezeigt hat, durch die RLS-90 gut abgebildet. Dabei stimmt dieser pauschale Näherungswert besser mit den Werten in den oberen Stockwerken überein - in den unteren Stockwerken wird wegen des stärker beteiligten Direktschallfeldes die durch die Bebauung verursachte Pegelerhöhung leicht überschätzt. Die Untersuchung zeigt, dass sich bei Abstrahlung einer Punktschallquelle mit diffuser Reflexion zwar eine andere Pegelverteilung im Straßenraum als mit spiegelnder Reflexion ergibt, dass aber der von der Linienquelle "Straße" verursachte Mittelungspegel mit diffuser und spiegelnder Reflexion in fast gleicher Weise von den Parametern der Straßenschlucht abhängt. Damit braucht die Art der Reflexion - spiegelnd oder diffus - nicht beurteilt zu werden und es kann zur Reflexionsberechnung stets näherungsweise von spiegelnder Reflexion ausgegangen werden. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass D(Index refl) für absorbierende Wände zu hoch berechnet wird. Der Zuschlag ist bei absorbierenden Wänden zu vernachlässigen. Auch die Festlegung der RLS-90, für reflektierende Wände einen Reflexionsverlust von 1 dB anzunehmen, ist zu korrigieren - der damit verbundene Absorptionsgrad von 0.2 ist zu hoch und sollte generell mit 0.1 festgelegt werden. Ob der Mehraufwand gerechtfertigt ist, um einen Zuschlag von maximal etwa 3 dB zu bestimmen, ist sorgfältig abzuwägen.

Veröffentlichung <p>Probst, W.: Straßenlärm bei dichter Randbebauung - Untersuchungen zur reflexionsbedingten Pegelerhöhung, 2013, 64 S. <br> (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBS, Bonn) H. 1082). - ISBN 978-3-86918-283-4</p><p>Informationen Forschung im Straßen- und Verkehrswesen: Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Lieferung Nr. 94, 2013</p>