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Detailergebnis zu DOK-Nr. 82630

Exponentielle Effekte öffentlicher Kaufsubventionen: Eine Vollstichprobenanalyse zur Einführung von Elektrofahrzeugen in Deutschland (Orig. engl.: Exponential effects of public purchasing subsidies: a full-sample analysis of electric vehicle adoption in Germany)

Autoren C. Creutzburg
L.M. Doerr
W. Maennig
Sachgebiete 6.7.3 Automatisiertes und Autonomes Fahren
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen
6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität

Transportation Research Part A: Policy and Practice 201 (2025) Nr. 104668, 14 S., 6 B, 2 T, zahlr. Q. - Online: https://doi.org/10.1016/j.tra.2025.104668

Während sich die meisten Studien zur Einführung von Elektrofahrzeugen auf Umfragen mit einigen hundert bis mehreren Tausend Befragten stützen, wurde hier erstmalig eine neuartige Methode angewendet und es wurde ein nationaler Vollstichproben-Datensatz für eine sozioökonomische Analyse verwendet. Verwendet wurde hierzu das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrtbundesamtes, in dem alle deutschen Fahrzeugbesitzer enthalten sind. Diese Informationen wurden mit Web-Scraping-Daten kombiniert und so das Zentrale Fahrzeugregister in ein Wahlversuchsformat umgewandelt, das fünf Millionen Beobachtungen umfasst, die die nachträglich offenbarten Fahrzeugwahlpräferenzen widerspiegeln. Auf dieser Basis konnte eine einzigartige Analyse der individuellen Kaufentscheidungen für ein Elektrofahrzeug durchgeführt werden. Die Ergebnisse früherer Studien, wonach finanzielle Anreize ein äußerst relevanter Faktor für die Einführung von Elektrofahrzeugen sind, konnten bestätigt werden. Es wurden weitergehende exponentielle Effekte festgestellt werden. Eine durchschnittliche Subvention von etwa 7.700 € führte dazu, dass Elektrofahrzeuge 12 % der neu zugelassenen Privatfahrzeuge ausmachten. Es wird abgeschätzt, dass dieser Anteil ohne Subventionen bei nur 1,2 % gelegen hätte. Die Akzeptanzraten wären jedoch exponentiell auf 20 % gestiegen, wenn während des gesamten Beobachtungszeitraums von 2011 bis 2023 eine einheitliche maximale Subvention von 9.000 € gewährt worden wäre.